Grund- und Körperpflege nach SGB XI

 

Das Sozialgesetzbuch XI regelt die soziale Pflegeversicherung in Deutschland und dient als Grundlage für die Unterstützung von Personen, die dauerhaft pflegebedürftig sind. Die hier verordneten Pflegeleistungen zielen darauf ab, Betroffene in ihrer täglichen Lebensführung zu unterstützen, damit sie so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.

Unsere Angebote nach SGB XI umfassen:

  • Hilfestellung oder Übernahme der Körperpflege
  • Hilfestellung oder Übernahme beim Duschen oder Baden
  • Hilfestellung oder Übernahme bei der Mobilisation oder Lagerung
  • Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
  • Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung
  • Individuelle Betreuungsleistungen

Nehmen Sie gerne jederzeit für eine Beratung telefonisch Kontakt zu uns auf oder melden Sie sich per Email.