Verhinderungspflege

 

Verhinderungspflege bezeichnet die vorübergehende Übernahme der Pflege eines pflegebedürftigen Menschen, wenn die reguläre Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen verhindert ist. Dies ermöglicht der Hauptpflegeperson eine notwendige Auszeit, ohne die Qualität der Betreuung des Pflegebedürftigen zu beeinträchtigen.

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