Persönliches Budget

 

Persönliches Budget – was ist das?

Mit dem seit 01.01.2008 in Kraft getretenen Bundesrecht haben Menschen mit Behinderung den Rechtsanspruch auf Leistungen zur Teilhabe (Inklusion) durch ein (wenn nötig trägerübergreifendes) persönliches Budget.

Das persönliche Budget soll physisch/psychisch eingeschränkten Personen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Der Mensch mit Behinderung (Budgetnehmer) erhält somit keine Sachleistungen mehr, sondern monatlich einen ausgehandelten Betrag (persönliches Budget oder auch persönliches Geld genannt). Damit kann er Leistungen, die er benötigt, um am täglichen Leben teilhaben zu können, selbst bezahlen.

Beim persönlichen Budget kann der Budgetnehmer seine Leistungen

1. selbst einkaufen und verwalten

2. selbst bestimmen, wo er diese Dienstleistung einkauft.

Damit ist der gehandicapte Mensch zum Beispiel nicht mehr auf die Leistung von Pflegedienstmitarbeiter angewiesen, sondern kann im Arbeitgebermodell selbst Personen (Assistenten) einstellen, die ihm bei der Teilhabe am täglichen Leben helfen.

Welches Ziel verfolgt das persönliche Budget?

Ein behinderter Mensch soll selbst entscheiden können, ob er Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen möchte. Außerdem soll er entscheiden können, wann, wo, wie und von wem er diese Leistungen ausgeführt haben möchte. Wer ein persönliches Budget in Anspruch nimmt, wird somit Käufer, Kunde und/oder Arbeitgeber.

Wer hat Anspruch auf ein persönliches Budget?

Ein Anrecht auf das persönliche Budget haben Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder wenn sie von einer Behinderung bedroht sind.

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